Eberspächer Speak Up

Meldekategorien

Hinweis: Meldungen über Verstöße sollen auch abgegeben werden, wenn sie mutmaßlich unter keine der angebotenen Meldekategorien fallen. Die exakte rechtliche Bewertung übernimmt in jedem Fall Eberspächer.

A. Rechtsverstöße

Folgende Meldekategorien werden angeboten:

1. Kartellabsprachen / Wettbewerbsverzerrung

Ein freier, unbeschränkter und fairer Wettbewerb ist Grundprinzip der Marktwirtschaft und Kern unserer Unternehmenskultur. Wettbewerbs- und Kartellgesetze verbieten die Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen wie Vereinbarungen und Absprachen zwischen Unternehmen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Beispiele: Kartellrechtswidriger Informationsaustausch zwischen Unternehmen über Preise, Preisbildungsprozess, Markt-, Kunden- oder Gebietsaufteilungen, Kosten- und Produktionsaufwand, Strategien, Boykottierung etc.; Zuteilung bestimmter Ausschreibungen unter Wettbewerbern, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung / Marktmissbrauch durch missbräuchlich überhöhte Preise; Vorgabe an einen Kunden oder Vertriebspartner, einen bestimmten Mindest- oder Festpreis einzuhalten.

2. Korruption / Bestechung / Bestechlichkeit

Aufträge sollen durch Innovation, Qualität und den Preis unserer Produkte und Dienstleistungen gewonnen werden. Unser Umgang mit Amts- und Mandatsträgern basiert auf Respekt, Rechtstreue und Korrektheit.

Ein Verstoß liegt vor, wenn ein Eberspächer Mitarbeiter oder Vertreter von Eberspächer sich von externen Geschäftspartnern unangemessener Vorteile unter Ausnutzung der eigenen dienstlichen Stellung für sich persönlich oder für einen Dritten versprechen lässt, fordert oder annimmt. Ebenso, wenn ein Eberspächer Mitarbeiter einen pflichtwidrigen Vorteil an Mitarbeiter oder Vertreter externer Geschäftspartner, Amtsträger oder Dritte anbietet, verspricht oder gewährt.

Beispiele: Unangemessene Geschenke oder Einladungen, die kurz vor der Entscheidung über eine Vergabe gewährt werden oder die an eine Gegenleistung geknüpft sind (z.B. Einladung zu einer Luxusreise mit der Absicht, einen Auftrag zu erhalten); Zuwendungen an einen Amtsträger zur Erlangung einer Genehmigung. 

3. Betrug / Untreue / Diebstahl / Unterschlagung

Betrug, Untreue, Diebstahl und Unterschlagung sind strafbare Handlungen, die das Vermögen von Eberspächer schädigen. 

Betrug ist eine Straftat, bei der sich der Täter selbst oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und das Vermögen eines anderen dadurch schädigt, z.B. durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen oder durch die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum bei der anderen Person erregt oder diesen aufrechterhält.

Ein Verstoß gegen Untreue liegt vor, wenn der Täter seine Befugnis über das Vermögen eines anderen zu verfügen oder diesen zu verpflichten, missbraucht oder seine Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen zu wahren, verletzt und dadurch dem anderen Schaden zufügt.

Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diebstahl ist mit Bruch fremden Gewahrsams (Entwendung fremden Besitzes) verbunden. 

Unterschlagung wird begangen, wenn ein Täter eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Im Gegensatz zum Diebstahl hat der Täter die Sache bereits in seinem Besitz. 

Beispiele: Ausstellung erhöhter Rechnungen, um den Mehrbetrag abzuzweigen/ einzubehalten; Einbehaltung von Firmengeldern oder Arbeitsmaterial; Unberechtigte Mitnahme von Firmeneigentum.

4. Verstöße gegen Dokumentationspflichten / Urkundenfälschung

Das Nichterfüllen oder das fehlerhafte Erfüllen gesetzlicher oder unternehmensinterner Vorgaben zur Erstellung, Aufbewahrung oder Nachvollziehbarkeit von Unterlagen.

Urkundenfälschung umfasst die absichtliche Veränderung, Herstellung oder Fälschung eines Dokuments oder eines Teils davon, um im Rechtsverkehr zu täuschen.

Beispiele: Nicht-Dokumentation von dokumentierungspflichtigen Geschäftsvorgängen; Fälschung einer Unterschrift; Nachträgliche Veränderung von Vertragsinhalten.  

5. Verstöße gegen Steuerrecht / Zollrecht 

Verstöße gegen das Steuerrecht sind Handlungen, bei denen steuerliche Pflichten nicht erfüllt oder vorsätzlich falsch angegeben werden.

Verstöße gegen das Zollrecht sind Handlungen, bei denen die Zollvorschriften nicht eingehalten werden.

Beispiele: Unvollständige oder falsche Steuererklärungen; Schmuggel von Waren, unrichtige oder unvollständige Zollanmeldungen, Hinterziehung von Zollabgaben oder das Zurückhalten erforderlicher Unterlagen. 

6. Exportkontrolle / Embargos / Sanktionen 

Der grenzüberschreitende Austausch von Produkten, Software, Technologien und Dienstleistungen unterliegt einer Vielzahl von nationalen und internationalen exportkontrollrechtlichen Regelungen. Die Einhaltung dieser Regelungen durch alle Gesellschaften der Eberspächer Gruppe hat für die Geschäftstätigkeit hohe Priorität. Verstöße gegen die Bestimmungen der Exportkontrolle können äußerst gravierende Auswirkungen für die agierenden Eberspächer Konzerngesellschaften, die Eberspächer-Gruppe und die handelnden sowie verantwortlichen Personen haben.

Gesetzesverstöße liegen vor, wenn Transaktionen gegen Ausfuhr- und Sanktionsvorschriften (länderbezogene Beschränkungen / Embargos) verstoßen. Länderbezogene Embargoprüfungen sind auf der Grundlage der geltenden Embargoverordnungen der EU bzw. der jeweiligen Nationalstaaten durchzuführen, das bedeutet, es ist zu prüfen, ob das Empfängerland einem Embargo unterliegt, wodurch der Handel oder die wirtschaftlichen Beziehungen verboten oder beschränkt werden.

Beispiele: Lieferungen an einen Kunden aus einem Embargo-Land; bewusste Falschklassifizierung von Gütern zur Umgehung von Genehmigungspflichten; illegale Weiterlieferungen in Embargoländer; Vorsätzliches Ignorieren oder Verheimlichen von Hinweisen auf eine verbotene Verwendung unserer Produkte durch den Kunden-/Warenempfänger.

7. Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung

Die Eberspächer Gruppe unterliegt den Verpflichtungen aus dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Die Geschäftstätigkeit von Eberspächer darf nicht dazu missbraucht werden, Vermögenswerte, die aus einer Straftat oder anderen strafrechtlichen Delikten stammen, in die legale Wirtschaft zu leiten (Geldwäsche). 

Terrorismusfinanzierung bedeutet die Bereitstellung oder Einziehung von Geldern mit der Absicht, dass sie ganz oder teilweise zur Durchführung terroristischer Anschläge oder zur Unterstützung der Ziele terroristischer Organisationen verwendet werden sollen. 

Beispiele: Ein Mitarbeiter von Eberspächer hat Kenntnis von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich bei den Vermögenswerten, die mit einem Geschäftsvorfall oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung handeln könnte, und ignoriert diese Tatsache.

8. Verstöße gegen Rechnungslegungs- / Buchführungspflichten

Verstöße gegen sämtliche Aspekte des Rechnungswesens, insbesondere die Buchhaltung und Bilanzierung, Abschlussprüfung, interne Kontrollen der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision.

Beispiele: Nicht ordnungsgemäße Erfassung von Geschäftsvorfällen, z. B. das Verschweigen von Umsätzen oder Kosten; Absichtliche Manipulation von Aufzeichnungen, um Ergebnisse zu verschönern oder Verluste zu verschleiern; Umgehung interner Kontrollsysteme zur Rechnungslegung, etwa durch fehlende Freigaben oder Genehmigungen; Nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Belegen, wie Rechnungen, Quittungen oder Verträgen entgegen gesetzlicher Vorgaben.

9. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Ein Geschäftsgeheimnis ist eine vertrauliche Information, die aufgrund ihrer Unzugänglichkeit für die Öffentlichkeit einen wirtschaftlichen Wert hat. Solche Informationen werden vom Inhaber durch geeignete Maßnahmen geschützt, um ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung zu wahren.

Die unbefugte Weitergabe, Nutzung oder Offenlegung solcher Informationen stellt eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen dar.

Beispiele: Ein Entwickler eines Unternehmens gibt Details zu einem neuen, noch nicht auf dem Markt eingeführten Produkt an die Öffentlichkeit oder an Wettbewerber weiter; Weitergabe von vertraulichen Informationen über interne Betriebsabläufe (z.B. spezifische Produktionsprozesse). 

10. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften / IT-Sicherheitsvorschriften

Verstöße gegen Datenschutzvorschriften betreffen die unerlaubte Erhebung, Verarbeitung oder Weitergabe personenbezogener Daten, die gegen gesetzliche Vorgaben/ Datenschutzgesetze wie die DSGVO verstoßen. 

Verstöße gegen IT-Sicherheitsvorschriften beziehen sich auf das Versäumnis, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von IT-Systemen und -Daten zu treffen. 

Beispiele: Unbefugte Speichern von Kundendaten oder das Nichteinholen der notwendigen Einwilligung; Ignorieren von Sicherheitsupdates oder unzureichende Zugriffskontrollen.

11. Verstöße gegen produktbezogene Pflichten / Technische Compliance

Verstöße gegen produktbezogene Pflichten beziehen sich auf die Nichteinhaltung gesetzlicher, vertraglicher oder intern festgelegter Pflichten, die zu einem nicht konformen Produkt führen.

Beispiele: Produkt entspricht nicht gesetzlichen Sicherheitsstandards / Inverkehrbringen sicherheitskritischer Produkte. 

Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters mit den Interessen des Unternehmens kollidieren, wodurch Entscheidungen möglicherweise nicht objektiv oder im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden.

Beispiele: Persönliche finanzielle Interessen, die die Entscheidungsfindung beeinflussen, Mitarbeiter bevorzugt einen Verwandten bei der Auftragsvergabe; Ein Mitarbeitender initiiert, fördert oder genehmigt die Vergabe eines Auftrags an einen Geschäftspartner, an dem ein Familienangehöriger beteiligt ist; Ein Personalverantwortlicher stellt einen engen Freund oder Verwandten ein, ohne die objektiven Qualifikationen anderer Bewerber fair zu berücksichtigen; Ein Vorgesetzter bevorzugt einen Bewerber, von dem er private Vorteile erwartet; Ein Einkäufer bevorzugt einen Lieferanten, der ihm private Geschenke oder Einladungen zukommen lässt, obwohl andere Anbieter bessere Konditionen bieten.

12. Sonstige Rechtsverstöße

Diese Meldekategorie steht Ihnen zur Verfügung, wenn Ihre Meldung keiner der aufgeführten Kategorien zugeordnet werden kannDie exakte rechtliche Bewertung übernimmt in jedem Fall Eberspächer.

 

B. Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken/ Pflichtverletzungen

Für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und deren Verletzungen werden folgende Meldekategorien angeboten:

1. Mobbing / Belästigung / Diskriminierung / Ungleichbehandlung

Derartige Verhaltensweisen sind inakzeptabel und stehen im Widerspruch zu unseres Unternehmenswerten. Wir haben eine positive Grundhaltung und bauen auf Leistungsbereitschaft und Ehrlichkeit jedes Einzelnen (Vertrauen). Wir nehmen Rücksicht aufeinander und gehen wertschätzend miteinander um (Respekt). Wir respektieren Meinungen und Anschauungen anderer, auch wenn sie von unseren abweichen (Toleranz).

Mobbing ist das wiederholte und systematische Schikanieren einer Person. Ziel ist es, die betroffene Person zu isolieren oder zu demütigen.

Belästigung umfasst unangemessenes Verhalten wie sexuelle, rassistische oder diskriminierende Bemerkungen.

Diskriminierung bezieht sich auf die ungerechtfertigte Benachteiligung eines Mitarbeiters aufgrund seines Geschlechts, seiner Religion, seiner Volkszugehörigkeit oder des Glaubens. 

Ungleichbehandlung ist die unterschiedliche Behandlung von Personen in vergleichbaren Situationen ohne sachlichen oder objektiven Grund.

Beispiele: Ein Mitarbeiter macht unangemessene sexuelle Bemerkungen über eine Kollegin; Ein älterer Kollege wird wegen seines Alters belächelt; Ein Vorgesetzter gibt einem Mitarbeiter regelmäßig unsachliches und unangemessenes Feedback, das nichts mit der Arbeit zu tun hat; Ein Mitarbeiter wird in Besprechungen vor anderen Kollegen bloßgestellt; Ungleiche Behandlung oder das Ignorieren eines Mitarbeiters aufgrund seiner Herkunft oder seines Geschlechts. 

Hinweis: Die Bearbeitung von Anfragen oder Hinweisen zu personalbezogenen Themen wie zum Beispiel Mobbing, Diskriminierung und Belästigung erfolgt in der Regel in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Personalabteilung. Bitte ziehen Sie daher soweit möglich bei personalbezogenen Themen zunächst die direkte Ansprache Ihres Vorgesetzten oder der für Sie verantwortlichen Personalabteilung in Betracht.

2. Missbräuchliche Einflussnahme

Die Ausnutzung von Macht für unangemessene oder unrechtmäßige Zwecke beschreibt den Missbrauch einer Position, um persönliche Vorteile zu erlangen, ungerechte Entscheidungen zu treffen oder Handlungen durchzusetzen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder ethische Grundsätze verstoßen.

Beispiele: Ein Vorgesetzter bevorzugt einen Mitarbeiter aufgrund persönlicher Beziehungen oder Vorteilsnahme, anstatt objektive Kriterien zu berücksichtigen; Ungleichbehandlung von Mitarbeitern aufgrund persönlicher Vorurteile (z. B. Geschlecht, Herkunft oder Alter); Sanktionieren oder Benachteiligen von Mitarbeitern, die Kritik äußern oder anderer Meinung sind; Erzwingen von Überstunden; Persönlichen Gefälligkeiten oder dem Verschweigen von Missständen; Bevorzugung von Verwandten oder Freunden bei Beförderungen, Projekten oder Auftragsvergaben.

3. Verstöße gegen Arbeitsschutz- / Gesundheitsvorschriften

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter hat bei Eberspächer höchste Priorität. Wir legen großen Wert darauf, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit langfristig zu schützen. 

Verstöße in diesem Bereich umfassen Handlungen oder Unterlassungen, die die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit oder die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden.

Beispiele: Wiederholte und anhaltende Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen, z.B. das Nichttragen vorgeschriebener Schutzausrüstungen wie Helme oder Schutzbrillen, das Nichtbeachten von Sicherheitshinweisen, das Nichteinhalten vorgeschriebener Wartungs- oder Prüfintervalle von Arbeitsmitteln sowie das Ignorieren von Unfall- oder Gefahrenhinweisen sein. 

4. Sonstige Menschenrechtsverletzungen / Umweltverstöße

Diese Meldekategorie umfasst menschenrechtliche und ökologische Risiken sowie Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten, insbesondere:

  • Verbotene Kinderarbeit / Zwangsarbeit / Sklaverei
  • Missachtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  • Vorenthalten des angemessenen Lohns bzw. des lokalen gesetzlichen Mindestlohns
  • Verstöße gegen das Verbot der Beeinträchtigung von Nahrungsgrundlagen, Trinkwasser und des Zugangs zu Sanitäranlagen
  • Verstöße gegen das Verbot widerrechtlicher Zwangsräumung und Landnahme
  • Verstöße gegen das Verbot des unrechtmäßigen Einsatzes von Sicherheitspersonal
  • Offensichtlich rechtswidrige Verletzung von Rechtspositionen
  • Verantwortungsloser Umgang mit riskanten Rohstoffen / Chemikalien wie Quecksilber oder persistenten organischen Schadstoffen und Abfällen