
Willkommen bei unserem Hinweisgebersystem Eberspächer Speak Up!
Integrität, Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt sind die Leitlinien für das unternehmerische Handeln von Eberspächer. Daher hat Eberspächer in seinem Code of Conduct alle Beschäftigten verpflichtet, bei allen Handlungen und Entscheidungen geltende Rechtsvorschriften weltweit einzuhalten, Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen. Gleiches verlangt Eberspächer von seinen Geschäftspartnern im Businesspartner Code of Conduct.
Zur Sicherstellung von Regeltreue, Menschenwürde und Umweltschutz legt Eberspächer Wert darauf, von potenziellen Verstößen im Verantwortungs- und Einflussbereich von Eberspächer zu erfahren, um Aufklärung und ggf. Abhilfe leisten zu können. Eberspächer ermutigt daher alle Beschäftigten, aber auch externe Personen, Hinweise auf mutmaßlich unkorrektes Verhalten zu geben.
Ihre Hinweise auf mögliche Verstöße sind entscheidend für die Integrität und den langfristigen Erfolg von Eberspächer!
Eberspächer hat dazu ein weltweit erreichbares Hinweisgebersystem Eberspächer Speak Up eingeführt, das insbesondere allen Beschäftigten von Eberspächer und seinen Lieferanten, aber auch Betroffenen oder Dritten Vertraulichkeit und auf Wunsch Anonymität sowie ein geordnetes Verfahren zur Bearbeitung der Hinweise garantiert.
Welche Arten von Verstößen können Gegenstand einer Meldung sein?
Sie als Hinweisgeber können potenzielle Verstöße von Beschäftigten oder Lieferanten von Eberspächer weltweit gegen nationale oder internationale Rechtsvorschriften, gegen interne Regelungen der Eberspächer Gruppe wie etwa gegen den Code of Conduct melden, die im Zusammenhang mit deren Beschäftigung bei Eberspächer begangen wurden, insbesondere beziehen sich diese etwa auf Kartellabsprachen/ Wettbewerbsverzerrungen, Korruption/ Bestechung / Bestechlichkeit und Betrug/Untreue/Diebstahl/ Unterschlagung.
Darüber hinaus können Sie Beschwerden über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten vorbringen, die durch das wirtschaftliche Handeln von Eberspächer im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Lieferanten in der Lieferkette entstanden sind, etwa Verstöße gegen den Businesspartner Code of Conduct, dabei insbesondere Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften und Mobbing / Belästigung / Diskriminierung / Ungleichbehandlung.
Für nähere Informationen zu den Meldekategorien klicken Sie auf den Menüabschnitt „Meldekategorien".
Eberspächer geht jedem Hinweis nach und behandelt die von Ihnen bereitgestellten Informationen vertraulich. Jegliche Benachteiligungen, Bestrafungen, Anfeindungen oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber werden von Eberspächer nicht toleriert. Vielmehr setzen wir uns aktiv für eine offene und vertrauensvolle Speak Up-Kultur ein, in der Bedenken ohne Angst geäußert werden können.
Hinweisgeber, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Meldungen oder Hinweise abgeben, werden von Eberspächer nicht geschützt. Sind solche Hinweisgeber Beschäftigte von Eberspächer müssen sie in diesem Fall auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Abmahnung, Kündigung) und weiteren Sanktionen (z.B. Schadensersatz, Strafverfolgung) rechnen.
Wenn Sie vor der Abgabe einer Meldung weitere Informationen benötigen, finden Sie auf der linken Seite die entsprechenden Menüabschnitte. Dort finden Sie auch unsere „Verfahrensordnung für Hinweisgeber“, die Ihnen umfassende Informationen bietet.
Möchten Sie eine Meldung abgeben? Bitte klicken Sie auf den Menü auf „Meldung abgeben".
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
*Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir die männliche Wortform, meinen jedoch stets Menschen jeden Geschlechts.